FÖRDERUNGEN
Seit ihrer Gründung im Jahr 1984 hat die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein zahlreiche landesweit herausragende kulturelle Vorhaben gefördert und unterstützt.
Im Wege der Projektförderung fördert die Kulturstiftung Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein, die sich durch besondere Qualität, Innovationspotential und überregionale Relevanz auszeichnen.
Mit einem Stipendienprogramm fördern die Kulturstiftung und das Land Schleswig-Holstein Kunstschaffende aller Sparten, die am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen und besonderes Potential erwarten lassen mit Arbeits- und Reisestipendien.
In begründeten Einzelfällen können auch Erwerbungen von einzigartigen Kunst- und Kulturgegenständen von besonderem Landesinteresse gefördert werden, um sie dauerhaft der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft zu erhalten.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen. Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
FÖRDERLEITLINIEN
- Die Bagatellgrenze für eine Förderung durch die Kulturstiftung liegt bei 3000,- Euro pro Förderantrag.
- Die Kulturstiftung fördert grundsätzlich keine investiven Maßnahmen.
- Die Kulturstiftung fördert Publikationen (Kataloge etc.) nur in begründeten Ausnahmefällen.
- Bei wiederkehrenden Projekten kann durch die Kulturstiftung nur eine Anschubfinanzierung erfolgen (keine versteckte institutionelle Förderung).
- Für bereits anderweitig durch das Land Schleswig-Holstein geförderte Einrichtungen und Projekte kann nur in begründeten Ausnahmefällen maximal eine Förderung pro Jahr durch die Kulturstiftung erfolgen.