ANTRAGSTELLUNG



Die Kulturstiftung fördert Vorhaben von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein, die sich durch besondere Qualität, Innovationspotential und überregionale Relevanz auszeichnen.

Die Stiftung nimmt ausschließlich Förderanträge an, die vollständig (zu den Antragsformularen siehe hier) und fristgerecht (zu den einzelnen Fristen siehe hier) eingereicht werden. Eine schlüssige Darstellung des Konzeptes sowie der Durchführung und Finanzierung des beantragten Vorhabens, sind Basis für einen erfolgreichen Antrag.

Die Bagatellgrenze für eine Förderung durch die Kulturstiftung liegt bei 3000,- Euro pro Förderantrag.

Die Kulturstiftung fördert grundsätzlich keine investiven Maßnahmen.

Die Kulturstiftung fördert Publikationen (Kataloge etc.) nur in begründeten Ausnahmefällen.

Bei wiederkehrenden Projekten kann durch die Kulturstiftung nur eine Anschubfinanzierung erfolgen (keine versteckte institutionelle Förderung).

Für bereits anderweitig durch das Land Schleswig-Holstein geförderte Einrichtungen und Projekte kann nur in begründeten Ausnahmefällen maximal eine Förderung pro Jahr durch die Kulturstiftung erfolgen.

Jeder Antrag wird sorgfältig nach formalen und inhaltlichen Kriterien geprüft und nach den Vorgaben des Stiftungszwecks bewertet.