VERWENDUNGSNACHWEISE



Spätestens sechs Monate nach Abschluss eines geförderten Projektes muss die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stiftung abgerechnet werden.

Sofern ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen ist, besteht dieser aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis dazustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Es ist außerdem auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen und die Relevanz und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.
Im zahlenmäßigen Nachweis sind Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans des Antrags summarisch aufzustellen.

Bei Stipendien ist nach Ablauf des Projektzeitraumes einen Erfahrungsbericht mit einer Evaluation der geleisteten Arbeit vorzulegen.